14.07.2025
Die AfD-Fraktion verlangt von der Bundesregierung, die Erhöhung der Luftverkehrsteuer aus dem Jahr 2024 spätestens ab dem 31.12.2025 rückgängig zu machen. Die Steuer sei insgesamt einer Evaluierung zu unterziehen und dahingehend anzupassen, "dass steuerliche Wettbewerbsnachteile für deutsche Flughäfen abgebaut werden und die Vorteile neuer Langstreckenverbindungen ab Deutschland genutzt werden können", heißt es in einem Antrag der Fraktion (BT-Drs. 21/802).
Die Luftverkehrsteuer gelte für alle Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen starten und stelle damit einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Fluggesellschaften dar, da sie in besonderem Maße von dieser Steuer betroffen seien, schreiben die Abgeordneten. Die Steuer habe zudem negative Auswirkungen auf die deutschen Verkehrsflughäfen. Neben Veränderungen des Angebots von Fluggesellschaften, die Flüge komplett gestrichen oder auf grenznahe Flughäfen im benachbarten Ausland verlagert hätten, seien auch Reaktionen auf der Nachfrageseite infolge gestiegener Preise feststellbar. Diese Wirkungen würden durch künstlich in die Höhe getriebene CO2-Preise zusätzlich verstärkt und schränkten die Möglichkeit der Weitergabe der Luftverkehrsteuer im Wettbewerb ein, heißt es in der Vorlage.
Die AfD-Fraktion weist in dem Antrag außerdem darauf hin, dass sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet hätten, die Erhöhung der Steuer aus dem Jahr 2024 zurückzunehmen.
Deutscher Bundestag, PM vom 10.07.2025