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11.07.2025

Grundsteuer: Niedersachsen will Erleichterung für Härtefälle ermöglichen

Die Landesregierung Niedersachsen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Grundsteuergesetzes für die Verbandsbeteiligung frei gegeben. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, besondere Härtefälle abzufedern.

Im Rahmen der Grundsteuerreform hätten sich zwei Fallgruppen gezeigt, bei denen sich die Grundsteuer im Vergleich zur vorherigen Rechtslage unangemessen erhöht hat, erläutert die Landesregierung. Mit der nun geplanten Rechtsänderung sollen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, in Einzelfällen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer zu gewähren. Dabei soll ihnen ein größtmöglicher Ermessensspielraum eingeräumt werden.

Die neue Regelung soll zum einen für Resthöfe gelten, deren Nutzfläche 300 Quadratmeter überschreitet. Voraussetzung sei außerdem, dass die ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzten Hof- und Wirtschaftsgebäude tatsächlich nicht mehr genutzt werden. Um alle unterschiedlichen Einzelfälle berücksichtigen zu können, sollen die Gemeinden im Rahmen ihres Ermessensspielraums die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuer in solchen Fällen ganz oder teilweise zu erlassen.

Die gleiche Regelung soll für Grundstücke gelten, die im Außenbereich liegen und nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören. Als Beispiele hierfür nennt die Landesregierung etwa große Wiesen- oder Teichgrundstücke. Gemeinden sollen die Grundsteuer ganz oder teilweise erlassen können, wenn das Grundstück nicht genutzt werden kann. Dazu könnten auch Sportflächen gehören, die sich nicht im Kommunal- oder Vereinsbesitz befinden, und auf denen Sportarten ausgeübt werden, die große Flächen benötigen.

In ihrer Gesamtheit werde die Grundsteuerreform zwar zum 31.12.2027 evaluiert, teilt die niedersächsische Staatskanzlei weiter mit. Erst dann könnten die Verschiebungen der Belastung systematisch analysiert werden. Da aber frühzeitig deutlich geworden sei, dass es in den zwei genannten Fallgruppen zu vorher nicht absehbaren Härten kommt, habe Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Bündnisgrüne) die Evaluierung für diese Konstellation vorgezogen. Das Finanzministerium habe daraufhin eine Sammlung von über 100 Fällen analysiert, bei denen die Steuerbelastung tendenziell als unbillig angesehen worden ist.

Niedersächsische Staatskanzlei, PM vom 08.07.2025