06.05.2025
Die Auswirkungen des demografischen Wandels mindern die Verfügbarkeit von Fachkräften und belasten das Gedeihen der Volkswirtschaft. Daher sieht der schwarz-rote Koalitionsvertrag eine so genannte Aktivrente vor: Bis zu 2.000 Euro monatlich sollen vom Gehalt steuerfrei bleiben, wenn Beschäftigte mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeiten.
Laut Deutschem Steuerberaterverband (DStV) prüfen die Koalitionspartner zur Vermeidung von Fehlanreizen und Mitnahmeeffekten jedoch Einschränkungen. So überlegen sie, die Steuerfreiheit auf Einkommen aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu beschränken.
Der DStV fordert dagegen Gleichbehandlung: Die Politik sollte nicht zwischen Unternehmern sowie Selbstständigen auf der einen und abhängig Beschäftigten auf der anderen Seite differenzieren. Der demografische Wandel belaste alle gleichermaßen.
Ebenso wollen die Koalitionspartner laut DStV die Nichtanwendbarkeit der Steuerfreiheit bei Renteneintritten unterhalb der Altersgrenze für die Regelaltersgrenze prüfen. Das heiße: Wer nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente geht, müsse erst das gesetzliche Rentenalter erreichen, bevor er von der Steuerfreiheit profitieren kann. Auch hier sollte die Politik nochmal genau hinschauen, ob diese Beschränkung dem Ziel, Fachkräfte in Arbeit zu halten, wirklich dienlich ist, fordert der Verband.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 05.05.2025