24.01.2025
Das Bundesfinanzministerium (BMF) macht vor dem Hintergrund mehrerer Gerichtsentscheidungen Ausführungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems.
Es stellt klar, dass die in seinem Schreiben vom 15.06.2004 (BStBl I S. 605) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Kfz-Leasingbereich enthaltenen Kriterien zur Abgrenzung von Reihengeschäft und Finanzdienstleistung auch auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen im Tankkartengeschäft anzuwenden sind.
Außerdem informiert es über eine Änderung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 01.10.2010 (BStBl I S. 846). Abschnitt 1.1 Absatz 5 werde wie folgt gefasst: "(5) Zur Errichtung von Gebäuden auf fremden Boden vgl. BMF- Schreiben vom 23.07.1986, BStBl I S. 432, zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Erschließungsmaßnahmen vgl. BMF-Schreiben vom 07.06.2012, BStBl I S. 621, und zu Kraftstofflieferungen im Kfz-Leasingbereich sowie im Tankkartengeschäft vgl. BMF- Schreiben vom 15.06.2004, BStBl I S. 605, und vom 21.01.2025, BStBl I S. XXX."
Die Regelungen seines aktuellen Schreibens sind laut BMF in allen offenen Fällen anzuwenden.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 21.01.2025, III C 2 - S 7116/00010/005/168