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02.11.2026

Anhörung zu Geldwäschegesetz: EU-Vorgaben sollen eins zu eins umgesetzt werden

Mit einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Sechsten EU-Geldwäscherichtlinie und zur Stärkung der Geldwäscheprävention will die Bundesregierung das neue europäische Regelwerk zur Geldwäschebekämpfung in nationales Recht überführen. Über den Entwurf wurde laut Bundesfinanzministerium (BMF) nun in einer Anhörung beraten.

Hintergrund ist ein umfangreiches EU-Legislativpaket aus zwei Richtlinien und zwei Verordnungen, das bis zum 10.07.2027 von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Nach dem Entwurf sollen die europäischen Vorgaben grundsätzlich eins zu eins übernommen werden. Von den vorgesehenen Öffnungsklauseln will der Gesetzgeber lediglich risikoorientiert Gebrauch machen.

Zugleich will das BMF bewährte nationale Instrumente der Geldwäscheprävention erhalten – insbesondere das bereits bestehende Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen.

Bundesfinanzministerium, PM vom 28.10.2026