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29.10.2026

Forschungszulagen: BMF hat Anwendungsschreiben neu gefasst

Mit dem Forschungszulagengesetz vom 14.12.2019 (BGBl. I S. 2763) wurde eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Das Gesetz ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Seitdem haben sich einige Anpassungen und Änderungen durch andere Gesetze ergeben.

Wie der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt mitteilt, hat das Bundesfinanzministerium (BMF) daher sein Anwendungsschreiben zur Gewährung von Forschungszulagen neu gefasst. Die Neufassung ersetze das BMF-Schreiben vom 07.02.2023 (BStBl I S. 364) und sei in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Änderungen sind laut Steuerberaterverband durch Fettdruck hervorgehoben. Soweit einzelne Regelungen nur für bestimmte Zeiträume gültig sind, werde hierauf in den jeweiligen Randnummern gesondert hingewiesen.

Das neue BMF-Schreiben ist auf den Seiten des Ministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei veröffentlicht.

Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 29.10.2026 zu Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 27.10.2026, IV C 3 – S 2020/00059/018/001.