23.10.2026
Nach der Verkündung des Änderungsgesetzes zum Tabaksteuergesetz hat das Bundesfinanzministerium eine Klarstellung zum Inkrafttreten der neuen Steuersätze vorgenommen. Zwar tritt das Gesetz bereits am 21.10.2026 in Kraft, dies dient jedoch lediglich der rechtzeitigen Herstellung und Bestellung neuer Steuerzeichen. Hierauf hat der Zoll am 20.10.2026 hingewiesen.
An den geltenden Tabaksteuersätzen ändert sich zunächst nichts: Für Zigaretten, Feinschnitt, erhitzten Tabak und Tabakersatzprodukte greifen die vorgesehenen Steuererhöhungen erst zum 01.01.2027. Für Zigarren, Zigarillos, Pfeifen- und Wasserpfeifentabak gelten die neuen Sätze ab dem 01.03.2027.
Hintergrund ist ein Fehler in der Inkrafttretensregelung des Gesetzes. Das Ministerium spricht von einer "offensichtlichen Unrichtigkeit" und hat eine Berichtigung angekündigt. Die stufenweise Anhebung der Tabaksteuer ist für die Jahre 2027 bis 2030 vorgesehen.
Zoll.de, PM vom 20.10.2026