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05.10.2026

Kampf gegen Finanzkriminalität: Regierung plant Umbau des Zolls

Die Bundesregierung will die Zollverwaltung neu aufstellen und deren Rolle bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität stärken. Sie hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Kern der Reform ist eine umfassende Neuorganisation des Zolls. Die Generalzolldirektion soll künftig in die Bereiche "Zölle und Steuern" sowie "Sicherheit und Vollzug" gegliedert werden. Zudem sollen die bislang 41 Hauptzollämter und acht Zollfahndungsämter zu 41 neuen Zolldirektionen zusammengeführt werden. Ziel ist laut Bundesregierung, Ermittlungs- und Vollzugseinheiten effizienter zu bündeln und die Schlagkraft der Behörde zu erhöhen.

Unverändert bestehen bleiben soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Einheit soll weiterhin eigenständig organisiert sein und personell wie finanziell gestärkt werden. Ihre Kernaufgabe bleibt die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Auch im Bereich Geldwäschebekämpfung sieht der Entwurf neue Befugnisse vor. So sollen beim Zoll spezialisierte Ermittlungsstellen für komplexe internationale Geldwäschefälle eingerichtet werden. Zudem soll die Zusammenarbeit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) mit anderen Behörden verbessert werden.

Neu ist zudem ein präventiver Ansatz: Der Zoll soll künftig Vermögenswerte von erheblichem Wert bereits dann näher überprüfen können, wenn Zweifel an ihrer rechtmäßigen Herkunft bestehen, selbst wenn kein strafrechtlicher Anfangsverdacht vorliegt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass Eigentümer die legale Herkunft von Vermögenswerten in der Regel leichter nachweisen könnten als der Staat deren illegale Herkunft. Als bedeutsam gelten insbesondere Vermögensgegenstände mit einem Wert von mehr als 100.000 Euro.

Nach Auffassung der Bundesregierung soll die Reform den Wirtschafts- und Finanzstandort Deutschland stärken und den Rechtsstaat im Kampf gegen organisierte Finanzkriminalität wirksamer machen.

Deutscher Bundestag, PM vom 01.10.2026