24.09.2026
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) warnt vor zusätzlichen Belastungen durch die geplanten Vorgaben der europäischen Anti-Geldwäschebehörde AMLA. Die Delegierten der 114. Bundeskammerversammlung verabschiedeten am 22.09.2026 in Frankfurt am Main einstimmig eine Resolution gegen die aus ihrer Sicht ausufernden Bürokratieanforderungen.
BStBK-Präsident Hartmut Schwab kritisierte, die vorgesehenen Maßnahmen würden sowohl Steuerberatungskanzleien als auch deren Aufsichtsbehörden überfordern. Vorgaben, die in der Praxis nicht umsetzbar seien, stärkten die Geldwäschebekämpfung nicht, sondern erschwerten sie.
Zwar bekenne sich der Berufsstand ausdrücklich zur Bekämpfung von Geldwäsche und zu seiner Verantwortung in diesem Bereich. Die geplanten Regelungen gehen jedoch nach Auffassung der BStBK über ein praxistaugliches Maß hinaus. Kritisiert werden insbesondere pauschale Datenerhebungen, unrealistische Schwellenwerte und zu kurze Prüf- und Bewertungsintervalle.
Gefordert werde deshalb von den Verantwortlichen auf europäischer, Bundes- und Landesebene, bei der Ausgestaltung der neuen Vorgaben stärker auf Verhältnismäßigkeit, Praxistauglichkeit und Bürokratieabbau zu achten. Die Geldwäscheprävention müsse sich auf tatsächliche Risikobereiche konzentrieren und für alle Beteiligten umsetzbar bleiben.
Nach Ansicht der Delegierten steht der mit den AMLA-Plänen verbundene Erfüllungsaufwand derzeit nicht in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen. Die Bundeskammerversammlung lehnt die AMLA-Entwürfe daher in ihrer aktuellen Fassung ab.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 23.09.2026