24.09.2026
Die Bundesregierung will den Einsatz digitaler Kassen ausweiten, Papierbons weitgehend abschaffen und zugleich den Kampf gegen Steuerhinterziehung verschärfen. Das Bundeskabinett hat dazu einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen.
Kernstück der Reform ist die Einführung einer weitgehenden Pflicht zur Nutzung elektronischer Kassensysteme. Hintergrund sind nach Angaben des Finanzministeriums noch rund 115.000 so genannte offene Ladenkassen in Deutschland. Da dort Umsätze häufig nur handschriftlich oder gar nicht dokumentiert werden, gelten sie als besonders anfällig für Manipulationen.
Ab 2028 sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro deshalb elektronische Kassensysteme einsetzen müssen. Damit sollen Barumsätze lückenloser erfasst und Steuerhinterziehung erschwert werden. Ausgenommen bleiben Betriebe mit Barumsätzen von weniger als 12.000 Euro pro Jahr. Weitere Ausnahmen, etwa für Vertrauenskassen auf Selbsterntefeldern oder bestimmte Formen der Direktvermarktung in der Landwirtschaft, sollen per Verordnung geregelt werden können.
Zugleich plant die Bundesregierung den Abschied vom Papierbon als Regelfall. Ebenfalls ab 2028 sollen Unternehmen Belege grundsätzlich digital bereitstellen können. Das soll sowohl Betriebe als auch Verbraucher von bürokratischem Aufwand entlasten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) bezeichnete die Reform als Beitrag zum Bürokratieabbau und zu fairen Wettbewerbsbedingungen. Digitale Belege würden zum Standard, während moderne Kassensysteme sicherstellten, dass Umsätze vollständig erfasst werden. So solle verhindert werden, dass ehrliche Unternehmen durch Steuerbetrug benachteiligt werden.
Bundesfinanzministerium, PM vom 23.09.2026