11.08.2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen neuen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts veröffentlicht.
Der Entwurf enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, insbesondere im Zusammenhang mit Kasseneinnahmen, dienen. Wesentliche Ziele dieser Vorhaben seien die Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der rechtsstaatlichen Erfordernisse des gleichmäßigen Steuervollzugs, teilt das BMF mit. Der Entwurf leiste einen Beitrag, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Einführung einer Kassenpflicht ab 100.000 Euro, zur Abschaffung der papierhaften Belegausgabepflicht sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung gesetzgeberisch umzusetzen.
Die papierhafte Belegausgabepflicht solle vollständig zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden und eine Belegbereitstellungspflicht eingeführt werden.
Um unnötige Bürokratie und Aufwand zu vermeiden, sehe die Vorschrift des § 146b AO-E sowohl Befreiungsmöglichkeiten in Einzelfällen aufgrund sachlicher Härte als auch allgemeine Befreiungen vor, die durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen geregelt werden sollen. Ein erster Diskussionsentwurf einer Verordnung zur Bestimmung von Ausnahmen zur Kassenpflicht nach § 146b Abgabenordnung sei zum besseren Verständnis ebenfalls veröffentlicht worden. Das Verordnungsgebungsverfahren solle zeitnah nach Verkündung des Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht eingeleitet werden. Hierzu werde dann erneut im Rahmen der GGO eine Verbändeanhörung erfolgen.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Durch die Ausweitung der selbständigen Ermittlungskompetenz von Finanzbehörden bei Sachverhalten im Zusammenhang der Fälschung technischer Aufzeichnungen, soweit Daten von elektronischen Aufzeichnungssystemen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) betroffen sind, sollen Schnittstellen zwischen Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften reduziert werden, um Verfahren effizienter führen zu können. Dies gelte umso mehr, da bei den Finanzbehörden ein größeres Wissen hinsichtlich dieser Daten vorhanden sei, so das BMF.
Notwendige Folgemaßnahmen in Form einer Mitteilungspflicht und der Bußgeldbewehrung sind ebenfalls im Entwurf enthalten.
Weitere Informationen und Dokumente auf der Internetseite des BMF
Bundesfinanzministerium, Mitteilung vom 07.08.2026