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27.07.2026

Logopädie und Physiotherapie: Ausbildungskosten absetzen

Wer einen Heilberuf wie Logopädie oder Physiotherapie erlernen will, hat oft hohe Kosten. Möglichkeiten, um Steuern zu sparen, gibt es laut Vereinigter Lohnsteuerhilfe (VLH) kaum.

Viele Azubis und Studierende im Bereich der Pflege- oder Heilberufe bekämen während der Ausbildung kein Gehalt. Die Finanzverwaltung nenne das "Ausbildung ohne Dienstverhältnis". Gerade angehende Physiotherapeuten treffe es besonders hart, da häufig hohe Schulgebühren auf sie zukommen. Auch steuerlich sei nicht wirklich etwas rauszuholen. Denn handele es sich um die erste Berufsausbildung gleich nach dem Schulabschluss, könne man die Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben absetzen. Es gelte also eine Höchstgrenze von 6.000 Euro und die Kosten dürften nur in dem Jahr in die Steuererklärung eingetragen werden, in dem sie angefallen sind. Doch wer nichts verdient hat, könne auch nichts absetzen, gibt die VLH zu bedenken. So blieben viele Azubis und Studierende auf ihren Kosten sitzen.

Etwas anders verhalte es sich, wenn man einen Heilberuf ergreifen wolle und vorher schon eine andere Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen habe. Dann werde diese zweite Ausbildung automatisch zur Fort- oder Weiterbildung und alle Kosten dürften als vorgezogene Werbungskosten abgesetzt werden. Das heißt: Sobald man nach der zusätzlichen Ausbildung sein erstes Gehalt verdiene, könne man die kompletten Ausbildungskosten nachträglich von seinen Einkünften abziehen – auch wenn das ein paar Jahre später ist. Man benötige dafür allerdings eine Verlustfeststellung vom Finanzamt. Diese erhalte man nur, wenn man eine Steuererklärung mache.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe, PM vom 23.07.2026