21.07.2026
Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten E-Mails, die den Eindruck erwecken, von einer offiziellen Stelle zu stammen. Die Nachrichten richteten sich insbesondere an Steuerberater, Gewerbetreibende und Unternehmen und kündigten eine vermeintliche "Außenprüfung gemäß § 193 Abgabenordnung" an. Tatsächlich, so das rheinland-pfälzische Landesamt für Steuern (LfSt), handele es sich dabei um eine Betrugsmasche.
Die Steuerverwaltung stellt klar: Prüfungsanordnungen für Betriebsprüfungen würden ausschließlich durch die zuständigen Finanzämter erlassen. Die Steuerverwaltung versende keine entsprechenden Ankündigungen oder Prüfungsanordnungen dieser Art. Zudem unterschieden sich echte Schreiben der Finanzämter in Aufbau und Inhalt deutlich von den derzeit im Umlauf befindlichen betrügerischen Nachrichten. So enthielten tatsächliche Prüfungsanordnungen beispielsweise konkrete Angaben zum zuständigen Finanzamt sowie zum zuständigen Außenprüfer.
In den gefälschten E-Mails werde auf einen vermeintlichen pdf-Anhang verwiesen. Tatsächlich handele es sich dabei um eine HTML-Datei, die nach dem Öffnen zur Eingabe eines Passworts auffordert. Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Aufforderungen nicht von den Finanzämtern stammen. Zudem werde grundsätzlich nicht über ein solches Schreiben zur Eingabe von Passwörtern oder zur Zahlung aufgefordert. Betroffene sollten den Anhang keinesfalls öffnen, keine persönlichen oder vertraulichen Daten eingeben und keinen Zahlungsaufforderungen nachkommen.
Empfängern solcher E-Mails empfiehlt das LfSt, die Nachrichten unverzüglich zu löschen. Wer bereits Daten eingegeben oder einen Anhang geöffnet hat, sollte geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und gegebenenfalls die zuständigen IT-Verantwortlichen einschalten.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 16.07.2026