20.07.2026
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt mit: Das Kommunikationshandbuch zur Registrierung von Kryptowerte-Betreibern ist nun veröffentlicht.
Das Handbuch enthält aus verfahrenstechnischer Sicht Informationen zur Registrierung von Kryptowerte-Betreibern im Sinne des § 17 Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) beim BZSt.
Das KStTG ist am 24.12.2025 in Kraft getreten. Es regelt die Verpflichtung für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, den Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern zu melden.
Anbieter lassen sich dabei unterscheiden in Kryptowerte-Dienstleister und Kryptowerte-Betreiber.
Das Handbuch kann über die Seiten des BZSt (www.bzst.de) als pdf-Datei abgerufen werden.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 14.07.2026