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05.05.2026

Die steuerliche Forschungszulage: Ein Überblick

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist die zentrale Anlaufstelle für die Prüfung der Förderfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) stellt nun die Informationen der BSFZ gebündelt zur Verfügung. Das soll der steuerberatenden Praxis eine Orientierung geben.

Die steuerliche Forschungszulage sei ein bundesweites Förderinstrument, das Unternehmen in Deutschland steuerliche Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) bietet. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen mit der steuerlichen Forschungszulage ihr wirtschaftliches Wachstum stärken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen können. Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist die steuerliche Forschungszulage laut DStV nochmals attraktiver ausgestaltet worden. Das lasse sich der Übersicht der BSFZ entnehmen.

Die Bescheinigungsstelle gebe einen umfassenden Überblick über dieses Förderinstrument. Im Flyer des BSFZ seien die wichtigsten Informationen dargestellt. Die Eckpunkte aus dem Informationsmaterial seien:

Vorteile der steuerlichen Forschungszulage

  • Branchenübergreifend, themenoffen und variabel in der Vorhabenlaufzeit

  • Förderung von Grundlagenforschung, industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung

  • Digitale Antragstellung ist jederzeit für laufende, geplante oder bereits abgeschlossene Vorhaben möglich

Besonderheit

  • Bei positiver Bescheinigung besteht ein Rechtsanspruch auf die steuerliche Forschungszulage

  • Planbar, ohne Wettbewerb mit anderen Antragstellern und unabhängig von begrenzten Fördermitteln

Anspruchsberechtigte

  • Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland mit FuE-Vorhaben

Förderfähige Kosten

  • Arbeitslöhne (inkl. pauschaler Stundensätze für Eigenleistungen)

  • Auftragsforschung (60 beziehungsweise 70 Prozent sind ansetzbar)

  • Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter (ab 28.03.2024 und unter bestimmten Bedingungen)

  • Gemein- und Betriebskosten (für Vorhaben, die nach 31.12.2025 beginnen, pauschal 20 Prozent)

Bemessungsgrundlage pro Wirtschaftsjahr

  • vier Millionen Euro (für Aufwendungen bis 27.03.2024)

  • zehn Millionen Euro (für Aufwendungen ab 28.03.2024 bis 31.12.2025)

  • zwölf Millionen Euro (für Aufwendungen ab 01.01.2026)

Wie hoch ist die Forschungszulage?

  • Grundsätzlich 25 Prozent der Bemessungsgrundlage

  • 35 Prozent für KMU (für Aufwendungen ab 28.03.2024)

Antragsverfahren

  • Antrag auf Bescheinigung der Förderfähigkeit bei der BSFZ

  • Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Antrag auf Bescheinigung im Voraus für bis zu drei volle Wirtschaftsjahre möglich

  • Rückwirkende Beantragung ist ebenfalls möglich (Antragstellung innerhalb der Festsetzungsfrist von vier Jahren)

Wichtige Kriterien für FuE-Projekte

  • Neuartigkeit (Gewinnung neuer Erkenntnisse)

  • Risiko (technisch-wissenschaftliche Risiken/ Unwägbarkeiten)

  • Planmäßigkeit (systematisches und planmäßiges Vorgehen)

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 30.04.2026