15.04.2026
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) fordert eine Absicherung des Fremdbesitzverbots. Denn dieses sei für die Unabhängigkeit des steuerberatenden Berufs und die Stellung des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege unverzichtbar, heißt es in einer Stellungnahme der Kammer zu einer geplanten Änderung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG).
Nach dem Fremdbesitzverbot dürfen rein externe Kapitalgeber wie Banken und Finanzinvestoren nicht Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft sein. Gerade Private-Equity-Investoren hätten ein Interesse an einer möglichst hohen Rendite ihres Investments, erläutert die BStBK ihre Forderung. Wer Kapital investiert, erwarte Gegenleistungen, oftmals in Form strategischen Einflusses auf Geschäftsentwicklung, Personalpolitik und Investitionsentscheidungen.
Steuerberater müssten aber unabhängig von staatlichen Stellen ebenso wie von wirtschaftlichen Interessen externer Investoren agieren können – im Sinne des Verbraucherschutzes, aber auch zum Schutz für beratene Unternehmen. Denn Mandanten müssten sich sicher sein, dass ihr Steuerberater, der sensible Unternehmensinterna kennt, unabhängig und frei von Interessenkonflikten berät.
Die BStBK begrüße daher die Forderung des Bundesrats, in der Frage einer mittelbaren Beteiligung von Finanzinvestoren über ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch eine Änderung des StBerG das bestehende Fremdbesitzverbot lückenlos abzusichern und damit auch für die dringend erforderliche Rechtssicherheit zu sorgen.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 08.04.2026