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05.03.2026

Steuerberaterprüfung: Bundesfinanzministerium plant Modernisierung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Diskussionsentwürfe zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes sowie zur Neufassung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften vorgelegt. Ziel ist eine grundlegende Reform und Modernisierung der Steuerberaterprüfung. Das teilt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit.

Die Reform soll den Zugang zum Beruf vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels attraktiver gestalten, ohne das fachliche Niveau abzusenken. Die Neuregelungen sollen – nach derzeitigem Stand – zum 01.01.2028 in Kraft treten.

Geplant sei, den Fakultätsvorbehalt abzuschaffen: Zukünftig solle der Zugang zur Prüfung mit jedem abgeschlossenen Hochschulstudium möglich sein. Die bisherige Beschränkung auf wirtschafts- oder rechtswissenschaftliche Studiengänge würde danach entfallen, so die BRAK.

Weiter solle die bisherige Deckelung auf zwei Wiederholungsversuche aufgehoben werden. Bewerber könnten dann die Prüfung beliebig oft wiederholen. Dies soll laut BRAK rückwirkend auch für Personen gelten, die die Prüfung in der Vergangenheit bereits endgültig nicht bestanden haben.

Einmalig bestandene Aufsichtsarbeiten (Note 4,5 oder besser) sollen künftig bis zu vier Jahre lang "mitgenommen" werden können, was eine flexiblere Prüfungsvorbereitung ermögliche. Wer nur die mündliche Prüfung nicht besteht, solle diese isoliert wiederholen können, ohne die schriftlichen Arbeiten erneut ablegen zu müssen.

Wie die BRAK weiter mitteilt, sollen zudem die Antrags- und Prüfungsverfahren auf elektronische Kommunikation umgestellt werden. Weiterhin sei geplant, die länderübergreifende Zusammenarbeit der Steuerberaterkammern (Prüfverbünde) zu flexibilisieren.

Für Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, die die Bestellung zum Steuerberater anstreben, solle das Erfordernis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestehen bleiben. Diese müsse bestätigen, dass keine berufsrechtlichen Hindernisse vorliegen. Damit werde im Entwurf im Wesentlichen die bereits geltende Rechtslage fortgeführt.

Das BMF betone, dass es sich um Diskussionsentwürfe handelt, um den Dialog mit den Berufsständen frühzeitig zu ermöglichen.

Sollten die Entwürfe wie geplant umgesetzt werden, bleibe für die Prüfung im Herbst 2027 noch die "alte" Rechtslage maßgeblich (mit Ausnahme der neuen Regelungen zur Wiederholung). Ab 2028 würde dann das neue, modularere System greifen.

Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 04.03.2026