04.03.2026
Zehn Stiftungen haben im Jahr 2024 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a des Erbschaftssteuergesetzes beantragt. Dabei kam es zu einer zu erlassenden Steuer in Höhe von 614 Millionen Euro.
Diese Angaben gehen aus der Antwort (BT-Drs. 21/4304) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (BT.-Drs. 21/3978).
Deutscher Bundestag, PM vom 03.03.2026