10.02.2026
Die Europäische Kommission wird eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Belgien richten, weil das Land es versäumt hat, das System für die vorübergehende Verwahrung im Luftverkehr gemäß dem Zollkodex der Union (UZK) sowie Artikel 2 Absatz 2 und Abschnitt II.13 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2879 der Kommission vollständig umzusetzen.
Dieses System sei eine wichtige Komponente des digitalen Zollrahmens des UZK und habe bis spätestens 31.12.2023 von den Mitgliedstaaten in Betrieb genommen werden müssen, erläutert die Kommission. Trotz eines früheren Aufforderungsschreibens habe Belgien das System weder eingeführt noch glaubwürdige Umsetzungspläne vorgelegt. Daher habe die Kommission beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land zu richten. Dieses könne nun binnen zwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Andernfalls muss Belgien sich möglicherweise vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten.
Europäische Kommission, PM vom 30.01.2026