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16.01.2026

Geförderte private Altersvorsorge: Hessen sieht weiteren Verbesserungsbedarf

Am 15.01.2026 hat der Finanzausschuss des Bundesrates den Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes beraten. Der Entwurf geht die Herausforderungen der privaten Altersvorsorge an. Was für das Finanzministerium Hessen allerdings noch fehlt, ist ein staatlich organisiertes, aber privatwirtschaftlich geführtes Standardprodukt nach dem Vorbild der hessischen Deutschland-Rente.

Weiteren Verbesserungsbedarf sieht das Ministerium bei der Höhe des Sonderausgabenabzugs sowie beim Kreis der Förderberechtigten. Es gelte außerdem, Verschlechterungen für Familien mit niedrigem Einkommen zu vermeiden. Der Finanzausschuss habe den entsprechenden Vorschlägen Hessens zur Verbesserung des Gesetzes zugestimmt.

"Wenn wir die private Altersvorsorge wirklich stärken wollen, müssen wir den Sonderausgabenabzug von 1.800 Euro auf 3.000 Euro anheben, um allein den Inflationsausgleich seit der letzten Anpassung im Jahr 2008 sicherzustellen", sagte Hessens Finanzminister R. Alexander Lorz (CDU). Dass der Gesetzentwurf es möglich mache, das Altersvorsorgedepot zusätzlich mit ungeförderten Beiträgen zu besparen, hält Lorz für "eine gute Idee". Das stärke die private Vorsorge zusätzlich.

Weiter führt er aus, Vereinfachungen dürften nicht zulasten von Familien mit niedrigem Einkommen gehen. Die Hürden, um die volle Kinderzulage zu erhalten, dürften nicht zu hochgelegt werden.

Lorz macht sich zudem im Finanzausschuss des Bundesrates dafür stark, den Kreis der Förderberechtigten etwa auf Selbstständige "oder am besten auf alle Menschen im erwerbsfähigen Alter" zu erweitern.

Der Minister meint zudem, ein echtes Standardprodukt müsse transparent, kosteneffizient und renditestark sein. Vor allem müsse es eine echte Vergleichbarkeit "im Dickicht der neuen Produktlandschaft" ermöglichen. Das biete das geplante Standard-Depot noch nicht. Lorz sieht die Lösung in einem staatlich organisierten, aber privatwirtschaftlich geführten Standardprodukt nach dem Vorbild der hessischen Deutschland-Rente. Es sorge für echte Vergleichbarkeit und eröffne die Möglichkeit, "endlich ein Opt-Out-Modell in der privaten Altersvorsorge einzuführen." Andere Länder wie Großbritannien und Schweden zeigten "seit Jahren, wie erfolgreich solche Standardprodukte in der Altersvorsorge funktionieren."

Finanzministerium Hessen, PM vom 15.01.2026