09.01.2026
Der Steuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird im Jahr 2026 wieder von 19 auf sieben Prozent reduziert. Für Getränke bleibt es dagegen weiterhin beim regulären Steuersatz von 19 Prozent.
Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern mitteilt, profitieren von der Neuregelung nicht nur klassische Restaurants. Auch Bäckereien und Metzgereien mit Imbissbetrieb, der Lebensmitteleinzelhandel mit warmen Speisen, Caterer, Mensabetreiber sowie Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung – von Kitas über Schulen bis hin zu Krankenhäusern – würden steuerlich bessergestellt. Für sie entfalle künftig die komplizierte Abgrenzung, welche Speisen bisher dem vollen und welche dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Ab 2026 gölten einheitlich sieben Prozent auf Speisen, unabhängig davon, wo und wie der Verzehr erfolgt.
Offen bleibe allerdings, ob sich diese Entlastung auch im Geldbeutel der Verbraucher bemerkbar machen wird, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Wenn die Unternehmen den niedrigeren Steuersatz teilweise oder vollständig an ihre Kunden weitergeben, könnten die Preise für Speisen sinken und die Nachfrage wieder zunehmen. Denn durch die anhaltende Inflation äßen viele Gäste seltener auswärts. In Zeiten hoher Betriebskosten sei jedoch fraglich, ob viele Gastronomen die Entlastung an die Kunden weitergeben. Die Erfahrung aus den Krisenjahren zeigt laut Lohnsteuerhilfe, dass viele Betriebe zunächst ihre Margen sichern oder Investitionen tätigen. Auf Dauer könnten die Preisdynamik aber gedämpft werden und weitere Preissprünge bei Restaurantbesuchen und Verpflegungsangeboten ausbleiben.
Weiter führt die Lohnsteuerhilfe aus, dass der Gesetzgeber mit der Umsatzsteueränderung einen Schlussstrich unter eine langjährige Ungleichbehandlung zwischen gastronomischen Dienstleistungen und dem Lebensmittelverkauf ziehe. Während die Mitnahme eines belegten Brötchens schon immer mit sieben Prozent versteuert worden sei, habe für denselben Snack am Tisch der volle Satz von 19 Prozent gegolten. Durch die Gleichstellung mit den Mitnahme-Speisen würden Wettbewerbsverzerrungen beseitigt und bürokratische Hürden abgebaut.
Die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen ist aus Sicht der Lohnsteuerhilfe somit mehr als nur eine steuerliche Anpassung: Sie sei ein Signal an eine große und vielfältige Branche, die leidet. Ob Verbraucher tatsächlich niedrigere Preise spüren würden, hänge letztlich von den Betrieben ab. Die Vereinheitlichung des Steuersatzes stärke aber sicherlich die Wettbewerbsfähigkeit der Gastrobetriebe, so die Prognose der Lohnsteuerhilfe.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 07.01.2026