Zurück

29.12.2025

Ausländische Verhältnisse: Neue Ländergruppeneinteilung veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine Anpassung der Ländergruppeneinteilung für die Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse veröffentlicht. Hierauf weist der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt hin. Das BMF-Schreiben vom 02.12.2025 (IV C 3-S 2285/00019/007/068) kommt seinen Angaben zufolge ab dem Veranlagungszeitraum 2025 zur Anwendung.

Materiell-rechtlich ist laut Steuerberaterverband Folgendes bedeutsam: Versteckt weise die Finanzverwaltung in einer Fußnote auf die Anwendung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16.06.2022 in der Rechtssache C-328/20 hin. Der EuGH habe mit diesem Urteil entschieden, dass die österreichische Indexierung der Familienbeihilfe, des Kinderabsetzbetrags und weiterer familienbezogener Absetzbeträge nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Bislang habe Deutschland auf diese Rechtsprechung nicht reagiert. Zeitweise sei eine Gesetzesänderung erwogen worden.

Nunmehr nehme die Finanzverwaltung versteckt zur Anwendung der EuGH-Rechtsprechung in einer Fußnote der neuen Ländergruppeneinteilung Stellung, so der Steuerberaterverband. Danach seien Freibeträge für Kinder (§ 32 Absatz 6 Satz 4 Einkommensteuergesetz – EStG) und Freibeträge nach § 33a Absatz 2 Satz 2 EStG (Ausbildungsfreibetrag) ungekürzt zu gewähren, wenn das Kind seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, hat.

Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt geht davon aus, dass diese geänderte Auffassung in allen offenen Fällen zur Anwendung kommen dürfte. Allerdings wolle die Finanzverwaltung die EuGH-Rechtsprechung nicht auf Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende Kinder anwenden. Für Unterhaltsleistungen im Sinne des § 33a Absatz 1 EStG werde die EuGH-Rechtsprechung vom 16.06.2022 nicht angewandt. Ob die Rechtsprechung dieser engen Auslegung folgen wird, bleibe abzuwarten. Der Steuerberaterverband rechnet mit neuen Rechtsstreitigkeiten.

Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 19.12.2025