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23.12.2025

Keine belastenden Maßnahmen für Steuerzahler: Finanzämter wahren "Weihnachtsfrieden"

Viele Bundesländer weisen ihre Finanzbeamten an, rund um die Weihnachtsfeiertage auf Maßnahmen zu verzichten, die für Steuerzahler besonders belastend sein könnten. Auch in diesem Jahr hielten viele Bundesländer am so genannten Weihnachtsfrieden fest, so der Bund der Steuerzahler (BdSt).

Finanzämter verzichteten dann zum Beispiel auf die Androhung von Zwangsgeldern oder auf Vollstreckungen. Außerdem werde von Ankündigungen zu Außenprüfungen abgesehen. Ausnahmen gebe es bei dringenden Fällen – etwa dann, wenn nach der Weihnachtszeit eine Verjährung droht.

Für Steuerbescheide und Mahnungen gebe es allerdings keinen Versandstopp, so der BdSt. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden. Ebenso müssten bereits fällige Steuern während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls könnten Säumniszuschläge entstehen. Für diejenigen, die auf eine Steuererstattung warten, bringt der "Weihnachtsfrieden" laut BdSt keine Nachteile. Denn auch diese Steuerbescheide würden wie gewohnt versandt.

Wo und wie lange die Finanzämter mit den Steuerzahlern Nachsicht haben, listet der BdSt wie folgt auf:

  • Baden-Württemberg: 23.12.2025 – 1.01.2026

  • Bayern: 22.12.2025 – 1.01.2026

  • Brandenburg: 22.12.2025 – 30.12.2025

  • Hamburg: 24.12.2025 – 31.12.2025

  • Hessen: 19.12.2025 – 31.12.2025

  • Mecklenburg-Vorpommern: 22.12.2025 – 31.12.2025

  • Niedersachsen: 23.12.2025 – 26.12.2025

  • Nordrhein-Westfalen: 17.12.2025 – 31.12.2026

  • Rheinland-Pfalz: 23.12.2025 – 01.01.2026

  • Saarland: 24.12.2025 – 02.01.2026

  • Sachsen: 23.12.2025 – 01.01.2026

  • Sachsen-Anhalt: 19.12.2025 – 31.12.2025

  • Schleswig-Holstein: 24.12.2025 – 01.01.2026

  • Thüringen: 22.12.2025 – 31.12.2025

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 22.12.2025