Zurück

19.12.2025

Auch in Sachsen-Anhalt: Finanzämter verzichten auf belastende Maßnahmen

Sachsen-Anhalts Finanzämter werden während der Weihnachtsfeiertage auf besonders belastende Maßnahmen wie Vollstreckungen oder die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld verzichten. Der so genannte Weihnachtsfrieden der Finanzämter gilt nach Angaben des Finanzministeriums des Landes für den Zeitraum zwischen dem 19.12.2025 und dem 31.12.2025.

Verzichtet werde konkret auf die Ankündigung von Betriebsprüfungen, Lohnsteueraußenprüfungen und sonstigen Außenprüfungen. Auch würden keine Schlussbesprechungen durchgeführt und keine Prüfungsberichte übersendet. Auch die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen (einschließlich Vollstreckungsankündigungen) sei außen vor; ebenso die Androhung oder Festsetzung von Zwangsgeldern.

Steuerbescheide würden dagegen versendet, um insbesondere Erstattungen zu gewährleisten.

Finanzministerium Sachsen-Anhalt, PM vom 15.12.2025