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09.12.2025

Andauernder Ukraine-Krieg: Schreiben zu Unterbringung von Flüchtlingen noch einmal verlängert

Der russische Angriffskrieg dauert noch immer fort. Deswegen hat sich das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder dazu entschieden, den zeitlichen Anwendungsbereich seines Schreibens zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes bis zum 31.12.2026 zu verlängern.

Das betreffende (ursprüngliche) Schreiben datiert vom 31.03.2022 (BStBl I S. 345).

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 05.12.2025, IV C 2 - S 1900/01934/009/023