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26.11.2025

Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags: Anpassung der Aufteilungsmaßstäbe für den Veranlagungszeitraum 2026

Im Zusammenhang mit der Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen passt das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben die Aufteilung der vom Steuerpflichtigen geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) an.

Dabei geht es um die staatenbezogene Aufteilung für die Länder Belgien, Irland, Lettland, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien und Zypern, die in dem BMF-Schreiben in Tabellen aufgeführt sind.

Eine entsprechende Aufteilung ist dem BMF-Schreiben zufolge hinsichtlich der Altersvorsorgeaufwendungen auch bei der Ausstellung elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen und Besonderer Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber für das Kalenderjahr 2026 vorzunehmen.

Die Tabellen sind laut BMF für den Veranlagungszeitraum 2026 anzuwenden. Sie gelten für den gesamten Veranlagungszeitraum. Die Aufteilung von Globalbeiträgen, die an Sozialversicherungsträger in Ländern außerhalb Europas geleistet werden, sei nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.

Das Schreiben einschließlich Tabellen ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei verfügbar.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 25.11.2025, IV C 4 - S 2221/00348/007/007