06.11.2025
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen sollen künftig Finanzbehörden Informationen über bestimmte Transaktionen von Kryptowerte-Nutzern melden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1937) hat der Finanzausschuss des Bundestages am 05.11.2025 gebilligt.
Für den Gesetzentwurf votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Einstimmig angenommen worden waren zuvor bei Enthaltung der AfD-Fraktion noch Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Einer davon umfasste redaktionelle Änderungen, einer Löschfristen für Daten beispielsweise bei Dauerschuldverhältnissen wie Lebensversicherungen und einer den Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Aus Sicht ist der CDU/CSU-Fraktion sind die Maßnahmen im Gesetzentwurf angesichts der wachsenden Bedeutung von digitalen Vermögenswerten nötig. Sie leisteten einen Beitrag zur internationalen Kooperation im Steuerbereich.
Anders sieht das die AfD-Fraktion. Sie zweifelt an, dass es zu umfangreichen Steuereinnahmen aus Gewinnen mit Kryptogeschäften kommen werde. Außerdem wandte sie sich gegen den Gesetzentwurf, mit Verweis darauf, dass es lediglich um Umsetzung von EU-Vorgaben gehe.
Dem widersprach die SPD-Fraktion. Mit den gemeinsamen Finanzmarktregeln werde Europa stärker zusammengeführt. Der Austausch zwischen Steuerbehörden werde gestärkt.
Vonseiten der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wurde argumentiert, dass die Abgeordneten die Vertreter des deutschen Volkes seien, und nicht der Krypto-Community. Es sei nur gerecht, dass Gewinne aus Krypto-Geschäften versteuert werden müssten. Schließlich müsste alle Bürger auch Einnahmen aus Arbeit oder Aktiengewinnen versteuern.
Ins gleiche Horn stieß die Fraktion Die Linke. Es sei erschreckend, dass lediglich drei Prozent der Personen, die mit Kryptowerten handelten, ihrer Steuerpflicht nachkämen. Es seien mehr Daten notwendig, um die Steuerpflicht durchzusetzen.
Deutscher Bundestag, PM vom 05.11.2025