29.10.2025
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen bieten Rentnern und Pensionären ein vereinfachtes Verfahren für die Veranlagung von Alterseinkünften an. Das seit 2018 laufende Pilotprojekt werde fortgesetzt, teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt mit.
Auf Hinweis der Nutzer sei der Vordruck ab dem Veranlagungszeitraum 2022 nun so gestaltet worden, dass er am Computer ausgefüllt und mit den individuellen Daten gespeichert werden kann. Der ausgefüllte Vordruck könne dann gedruckt, unterschrieben und dem Finanzamt übersandt werden, so das BMF
Der zusätzliche Service einer "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" richtet sich laut BMF an Rentner und Pensionäre in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehörten zum Beispiel die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder/und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge. Auf dem neuen Papiervordruck könnten dann ergänzend Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Damit seien alle steuerlichen Pflichten erledigt. Lägen allerdings noch zusätzliche Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung oder Gewerbe vor, müssten die vollumfänglichen Steuererklärungsvordrucke genutzt werden, betont das Ministerium.
Bundesfinanzministerium, PM vom 17.10.2025