29.08.2025
In Baden-Württemberg werden im Schnitt 300.000 Euro steuerpflichtig geerbt oder übertragen. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, hat das Land im Jahr 2024 Steuern in Höhe von 1,2 Milliarden Euro aus Erbschaften und Schenkungen generiert.
In jenem Jahr habe die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg über 27.000 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögenserwerb im Wert von 11,4 Milliarden Euro steuerlich veranlagt. Laut Statistischem Landesamt lag bei über 20.000 Fällen ein positiver steuerlicher Erwerb vor. Dieser habe sich insgesamt auf sechs Milliarden Euro belaufen und den für die Besteuerung maßgeblichen Wert dargestellt, also nach Abzug verschiedener Befreiungen und gegebenenfalls auch der Hinzurechnung bestimmter Beträge. Der Wert der festgesetzten Steuer habe 1,2 Milliarden Euro betragen; die errechnete Steuerquote (festgesetzte Steuer im Verhältnis zum steuerpflichtigen Erwerb) 20,1 Prozent.
Bei etwa 15.800 Fällen und somit bei knapp vier Fünftel der steuerpflichtigen Erwerbe habe es sich um eine Erbschaft gehandelt. Deren Wert lag laut Statistikamt bei etwa 4,4 Milliarden Euro. Auf Schenkungen seien dagegen knapp 1,6 Milliarden Euro entfallen. Der durchschnittliche steuerpflichtige Erwerb habe damit bei den Erbschaften bei 279.000 Euro gelegen. Bei den 4.300 Schenkungen seien 2024 Vermögenswerte in Höhe von 1,6 Milliarden Euro übertragen worden. Hier habe der durchschnittliche steuerpflichtige Erwerb bei 371.000 Euro gelegen. Insgesamt habe eine Vermögensübertragung einen steuerpflichtigen Wert von knapp 300.000 Euro umfasst.
Etwa 39 Prozent der steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen seien auf Vermögensübertragungen bis 50.000 Euro entfallen. In diesen Fällen wurden dem Amt zufolge Vermögenswerte im Wert von 164 Millionen Euro übertragen. Dagegen seien in 1,5 Prozent der Fälle steuerpflichtige Vermögenübergänge von mehr als 2,5 Millionen Euro erfolgt, die einen Gesamtwert von 2,4 Milliarden Euro hatten. Auf diese Erwerbe seien 0,5 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer entfallem.
Hinsichtlich der 2024 in Baden-Württemberg steuerlich erfassten Nachlässe seien mehr als 8.200 Fälle von den Finanzämtern abschließend bearbeitet worden, wobei die Erbfälle teilweise bereits in den Vorjahren eingetreten waren und deren Steuerfestsetzungen bei den Erben 2024 stattfand. Der Gesamtwert der Nachlässe habe sich vor Abzug der Nachlassverbindlichkeiten auf sieben Milliarden Euro belaufen; der Reinnachlass, also unter Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, auf 5,9 Milliarden Euro. Im Schnitt habe ein Reinnachlass einen Wert von etwa 714.000 Euro gehabt. Mehr als ein Drittel der Reinnachlässe habe dabei einen Wert zwischen 500 000 und 2,5. Millionen Euro gehabt.
Ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten seien 2,8 Milliarden Euro auf Grundvermögen entfallen. Betriebsvermögen mit einem Gesamtwert von 0,5 Milliarden Euro seien in 512 Fällen Bestandteil eines Nachlasses gewesen. Der größte Teil des Nachlasswertes habe mit 3,7 Milliarden Euro sonstiges Vermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen aber auch Hausrat umfasst.
Bei den Ergebnissen der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ist nach Angaben des Statistischen Landesamtes zu beachten, dass darin nur Fälle berücksichtigt sind für die eine Steuerfestsetzung (gegebenenfalls mit null Euro) erfolgte. Insbesondere kleinere Erbschaften, bei denen aufgrund der Nutzung der steuerlichen Freibeträge von einer Festsetzung abgesehen wurde, seien hier nur teilweise enthalten.
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, PM vom 04.08.2025