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28.08.2025

Berufsregister: Steuerberaterkammer für Anbindung an UBReg

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) setzt sich dafür ein, dass die Berufsregister an das Register über Unternehmensbasisdaten (UBReg) angebunden werden – zur Gewährleistung konsistenter Daten. Das geht aus der Stellungnahme der BStBK zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Register über Unternehmensbasisdaten (UBRegV-Änderung) hervor.

Darin spricht sich die BStBK für die geplante Weiterentwicklung des Unternehmensbasisdatenregisters aus. Digitale Identitäten und verlässliche Stammdaten seien "der Schlüssel für sichere, effiziente und nutzerfreundliche Verfahren – national und europäisch". Der Entwurf verbreitere die Nutzung der Basisregister-Daten und führe das Stiftungsregister als Quellregister ein; damit würden bürokratieärmere Verfahren ermöglicht und der Einheitenbestand aus den Justizregistern systematisch ergänzt.

Steuerberater wirkten seit jeher als verlässliche Schnittstelle zwischen Unternehmen und Verwaltung. Die BStBK hält "eine konsequente Einbindung des Berufsstands in das identitätsbasierte Verwaltungsökosystem" für eine Voraussetzung, damit die im Entwurf angelegten Entlastungseffekte zügig in der Praxis ankommen.

Aus praktischer Sicht bestehe weiterhin eine strukturelle Lücke: Das Berufsregister der Steuerberaterkammern (§ 76a Steuerberatergesetz) sei bislang weder als Quellregister nach § 4 UBRegG noch als angebundenes Register nach § 5 UBRegG benannt. Zwar sei das Berufsregister der Steuerberaterkammern, soweit es natürliche Personen betrifft, in der Anlage 1 zu § 1 Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) berücksichtigt. Jedoch blieben die Berufsausübungsgesellschaften in diesem Kontext unberücksichtigt. Auch der Nationale Normenkontrollrat habe diese "Zwitterstellung" zwischen IDNrG und UBRegG ausdrücklich visualisiert.

Um dem Ziel des Aufbaus eines umfassenden Unternehmensbasisdatenregisters gerecht zu werden, sollten sämtliche wirtschaftlich tätige Berufsträger und Berufsausübungsgesellschaften in das Unternehmensbasisdatenregister Eingang finden, meint die BStBK. Sie schlägt daher vor, das Berufsregister als Datenquelle und als angebundenes Register aufzunehmen.

Es würde als authentische Quelle bei der Ausstellung von EUDI-Wallet beziehungsweise European Business Wallet (EUBW) kompatiblen Personenidentifizierungsdaten fungieren und sicherstellen, dass ein wirtschaftlich tätiger Steuerberater die EUBW auch ohne Eintrag im Unternehmensregister nutzen kann.

Das sichert aus Sicht der Steuerberaterkammer die Vollständigkeit und Datenqualität für Identitäten des Berufsstands. Gleichzeitig könnten durch eine Nutzungsmöglichkeit der künftigen European Business Wallet außerordentliche Einschränkungen hinsichtlich des Funktionsumfangs sowie ein Verlust an Automatisierungsmöglichkeiten verhindert und die Verwaltung von Vollmachten sowie digitalen Prozessen ausgebaut werden.