02.12.2025
Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Standortförderungsgesetzes (BT-Drs. 21/2507) ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 01.12.2025 von der Finanzwirtschaft begrüßt worden.
Andere Sachverständige mahnten Verbesserungen an oder bezweifelten die erwartete Wirkung der in dem Entwurf enthaltenen Maßnahmen.
Die Bundesregierung will mit dem Entwurf umfassende Maßnahmen zur Erleichterung des Finanzierungszugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarktes und damit auch des Venture-Capital-Ökosystems sowie zur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben umsetzen. Unter anderem sollen Investmentfonds künftig unbegrenzt in Wagniskapitalfonds investieren können.
"Der Gesetzentwurf entspricht absolut unserer Forderung und stellt die nötige Rechtssicherheit her", lobte Thomas Richter (Bundesverband Investment und Asset Management, BVI) in der vom amtierenden Vorsitzenden Christian Gerke (Linke) geleiteten Anhörung. Immobilienspezialfonds sei es bisher nicht möglich gewesen, Solaranlagen auf Dächer von Büro- und Gewerbegebäuden zu errichten. Den Fonds hätte ein Verlust ihres Rechtsstatus gedroht. Jetzt gebe es Möglichkeiten dafür, und für den Fondsstandort Deutschland sei das von überragender Bedeutung.
Professor Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) sah den Gesetzentwurf "sehr positiv". Es werde mehr Wagniskapital für junge Unternehmen gebraucht und mit dem Gesetz würden die Möglichkeiten dazu geschaffen. Zur Infrastrukturfinanzierung sagte Südekum, das Sondervermögen setze einen erheblichen Impuls, aber der Mittelbedarf könne nicht allein über die öffentliche Finanzierung abgedeckt werden, sondern es werde privates Kapital gebraucht. Jeder öffentlich investierte Euro könne durch das Gesetz jetzt "gehebelt" werden, sodass die "Unmengen von Kapital" in Deutschland auch für Infrastrukturprojekte genutzt werden könnten. Durch das Gesetz würden bestehende Hürden abgebaut.
Tim Ockenga vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sagte, die Verschlankung aufsichtsrechtlicher Prozesse bei der Finanzaufsichtsbehörde BaFin sei sinnvoll. Er schlug einige Änderungen an dem Entwurf vor. Wie schon der BVI begrüßte Ockenga ebenfalls die verbesserten Möglichkeiten für Solaranlagen auf Dächern von Büro- und Gewerbegebäuden.
Gerrit Fey (Deutsches Aktieninstitut) sprach von kleinen Schritten durch das Gesetz. Es fehle eine grundsätzliche Aktienrechtsreform, um die Finanzierung von Unternehmen zu verbessern. René Lorenz (Deutsche Kreditwirtschaft) begrüßte die im Entwurf vorgesehenen Abschaffungen von Meldepflichten im Kreditbereich. Man vermisse aber Regelungen zur rechtssicheren und praxistauglichen Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hieß es in der Stellungnahme der Kreditwirtschaft.
Verena Pausder (Bundesverband Deutsche Startups) verwies auf die Probleme der Startups vor allem in späteren Phasen nach der Gründung. Da könne und müsse noch mehr gemacht werden. Startups seien Innovationsmotoren. Wichtig seien auch mehr Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung, die unbürokratisch sein müsse, und ein leichterer Zugang zum Kapitalmarkt. Sie erhoffe sich einiges vom geplanten Deutschlandfonds.
Franziska Maria Cooiman (Technische Universität Berlin) nannte Wagniskapital ein sehr spezifisches Instrument, das nur für bestimmte Unternehmen in Frage komme und auch Risiken habe. Durch die Konstruktion von Fonds müssten geförderte Startups ein "Hyperwachstum" hinlegen, um für eine solche Finanzierung in Frage zu kommen. Damit komme es oft nur zu einer Förderung erprobter Technologien in Bereichen wie Software und Plattformen und nicht im Bereich neuer Technologien, die für einen grünen Umbau der Wirtschaft gebraucht würden. Außerdem werde die Mehrheit des Kapitals von Männern verwaltet "und geht auch an diese". Statt radikale technologische Neuerungen im Bereich Materialien und grüne Energien zu fördern, bringe Wagniskapital eher softwarebasierte Geschäftsmodelle hervor.
Anderer Auffassung als die Investmentbranche war Professor Fritz Söllner von der TU Ilmenau, der von Ernüchterung beim Betrachten des Entwurfs sprach. Ein großer Sprung sei das nicht. Zwar gebe es leichte Verbesserungen, allerdings würden nur bestimmten Teile der Wirtschaft profitieren, wie die Finanz- und Fondswirtschaft sowie erneuerbare Energien. In der Breite der Wirtschaft komme nichts an. Die Maßnahmen seien dazu viel zu kleinteilig.
Professor Heribert Anzinger (Universität Ulm) nannte es hochproblematisch, dass sich das Investmentrecht vom Aufsichtsrecht löse. Die steuerbegünstigten Fonds könnten gar nicht von allen Investoren genutzt werden. Er finde es auch problematisch, dass Kapitalverwaltungsgesellschaften der Betrieb von Kraftwerken und Energieerzeugungsanlagen erlaubt werden solle.
Professor Ekkehard Wenger von der Universität Würzburg sagte, in dem Entwurf sei von Venture Capital fast nicht die Rede. Der Entwurf sei vielmehr stark auf erneuerbare Energien ausgerichtet, was die Energiewende noch teurer machen werde. Der einseitige Fokus auf erneuerbare Energien missfalle ihm.
Ebenfalls Gegenstand der Anhörung war ein Antrag der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/2544) auf Streichung der Wegzugsbesteuerung. Die AfD-Fraktion hält diese Wegzugsbesteuerung für eine faktische Strafe für den Wunsch, in einem anderen Land zu leben. Professor Wenger sagte dazu, es würden keine Unternehmer neu nach Deutschland kommen, wenn sie damit rechnen müssten, dass ihnen bei einem Wegzug nach sieben Jahren ein Teil ihres Vermögens weggesteuert werden würde.
Deutscher Bundestag, PM vom 01.12.2025