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28.01.2022

Kinderbetreuungskosten: In Höhe steuerfreier Arbeitgeberleistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung kein Sonderausgabenabzug

Kinderbetreuungskosten sind seit dem Veranlagungszeitraum 2012 als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu behandeln. Hierauf weist der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil hin.

Außerdem stellt er klar, dass der Abzug von Sonderausgaben Aufwendungen voraussetzt, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird. Das gelte auch für Kinderbetreuungskosten. Erbringe also der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, so sei der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen, da es insoweit an einer Belastung des steuerpflichtigen Arbeitnehmers fehle.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 01.09.2021, III R 54/20