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19.10.2021

Kinderbetreuung: Eltern bezahlen im Schnitt 1.310 Euro pro Jahr

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Sonderauswertung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, bezahlten Eltern im Jahr 2017 durchschnittlich 1.310 Euro jährlich für die Betreuung ihrer Kinder.

Laut Destatis beziehen sich die Angaben auf die 3,2 Millionen Kinder unter 14 Jahren, deren Eltern 2017 Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung angegeben haben. Das seien 38 Prozent aller Kinder dieser Altersgruppe gewesen, für die eine Anlage "Kind" abgegeben worden sei. Zu den steuerlich absetzbaren Betreuungskosten gehörten neben Beiträgen für Kindertageseinrichtungen unter anderem auch Ausgaben für Tagesmütter beziehungsweise -väter oder Au-pairs.

Die Kinderbetreuung hänge dabei stark vom Alter der Kinder ab. Bei den unter Dreijährigen hätten Eltern für 29 Prozent der Kinder Betreuungskosten in der Steuererklärung 2017 angegeben. Im Alter von drei bis fünf Jahren waren es laut Destatis gut zwei Drittel (68 Prozent) – trotz teilweise beitragsfreier Kindergartenjahre. Im Grundschulalter (sechs bis zehn Jahre) seien 44 Prozent und von elf bis 13 Jahren noch zehn Prozent der Kinder beitragspflichtig betreut worden.

Die jeweils geltend gemachten Kosten seien m Krippenalter am höchsten. Bei den unter Dreijährigen zahlten Eltern für Kinder mit Betreuungskosten durchschnittlich 1.710 Euro jährlich. Bei Kindern zwischen drei und fünf Jahren hätten die steuerlich geltend gemachten Betreuungskosten im Schnitt 1.630 Euro betragen. Sie seien mit steigendem Alter kontinuierlich gesunken. In der Altersgruppe der Sechs- bis Zehnjährigen betrugen sie laut Destatis 940 Euro, bei den Elf- bis 13-Jährigen nur noch 760 Euro im Jahr.

Eine weitere Einflussgröße auf die Betreuungskosten sei das Einkommen der Eltern. Mit dem Einkommen steige sowohl der Anteil der Kinder mit Betreuungskosten als auch die Höhe der geltend gemachten Kosten. Bei einem Einkommen von weniger als 20.000 Euro im Jahr hätten 22 Prozent der Kinder Betreuungskosten in Höhe von durchschnittlich rund 1.000 Euro verursacht. Verdienten die Eltern mehr als 100.000 Euro jährlich, sei rund die Hälfte der Kinder (49 Prozent) beitragspflichtig betreut gewesen. Und auch die Kosten seien mit 1.740 Euro deutlich höher als in den niedrigeren Einkommensklassen gewesen. Laut Destatis liegt dies unter anderem daran, dass sich Gebühren für die Kinderbetreuung häufig am Einkommen orientieren. Gleichzeitig hätten Gutverdienende eher die Möglichkeit, kostenpflichtige Betreuungsangebote zu finanzieren.

Eltern könnten für jedes Kind zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens jedoch 4.000 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, merkt das Bundesamt an. Bei den ausgewerteten Daten handele es sich immer um die vollen Kinderbetreuungskosten und nicht um die absetzbaren zwei Drittel.

Statistisches Bundesamt, PM vom 14.10.2021